Übertritt der Gemeinde Moutier
Die eidgenössische Abstimmung vom 28. März 2021 hat den Weg für den Übertritt der Gemeinde Moutier vom Kanton Bern zum Kanton Jura geebnet.
Als Ergebnis der nachfolgenden Verhandlungen haben die Stimmberechtigten der Kantone Bern und Jura am 22. September 2024 den Vertrag über den Kantonswechsel per 1. Januar 2026, das sogenannte Moutier-Konkordat, in einer Volksabstimmung angenommen.
Als dritte Stufe musste die Bundesversammlung dem Kantonswechsel zustimmen, damit dieser vollzogen werden kann. Die entsprechende Botschaft des Bundesrates wurde am 27. November 2024 verabschiedet. In der Schlussabstimmung des Parlaments im März 2025 wurde dem definitiven Wechsel zugestimmt.
Somit war es erforderlich, sowohl beitragszahlende Mitglieder als auch leistungsbeziehende Personen von Moutier auf die Erfordernisse eines Wechsels von der Ausgleichskasse des Kantons Bern in die Kantonale Sozialversicherungsanstalt des Kantons Jura zu prüfen und je nach Konstellation auf den 01. Januar 2026 zu überführen.
Um die Identifikation, Selektion und die Prozesse der Übertritte gemeinsam zu erarbeiten, haben die beiden Ausgleichskassen eine Projektorganisation etabliert. Diese umfangreichen Arbeiten erforderten grosse Aufmerksamkeit und viel Detailkenntnis, da es sich um einen erstmaligen, ausserordentlichen Wechsel sowohl bezüglich Anzahl Betroffener als auch bezüglich Komplexität der Übertritte handelte. Es ergaben sich Aufgaben, die besondere Fokussierung erforderten, wie beispielsweise der Wechsel von Heimbewohnenden, da die beiden Kantone unterschiedliche Tarife anwenden. Die gute, konstruktive Zusammenarbeit der Projektgruppen beider Ausgleichskassen ermöglichte eine geordnete Abwicklung bei permanenter Sicherstellung, dass auch immer wieder auftretende Änderungen rechtzeitig berücksichtigt werden konnten.